Fährgesellschaften sind verpflichtet, alle an Bord befindlichen Fahrzeuge den örtlichen Hafenbehörden zu melden. Daher ist es wichtig, bereits bei der Buchung das korrekte Kennzeichen anzugeben. Falls du ein falsches Kennzeichen eingetragen hast, solltest du Folgendes beachten:
Diese Regelung gilt auch für Namenskorrekturen, wenn der Name komplett falsch ist. Falls du deine Angaben aktualisieren musst, kontaktiere uns bitte so früh wie möglich, um eine reibungslose Reise zu gewährleisten.